Der hygienische Aspekt der Regenwassernutzung

Regenwassernutzung ist hygienisch unbedenklich – wissenschaftlich belegt
Die Verwendung von Regenwasser aus professionellen Regenwassernutzungsanlagen ist aus hygienischer Sicht vollkommen unbedenklich. Umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen zur mikrobiologischen und physikalischen Beschaffenheit des Regenwassers haben bestätigt, dass es ohne aufwendige Aufbereitung für verschiedene Zwecke im Haushalt genutzt werden kann.
Eine Studie aus Hamburg belegt: „Die Ergebnisse haben gezeigt, dass das Dachablaufwasser in allen Demonstrationsanlagen geeignet ist, ohne aufwendige Reinigung für WC-Spülung, zum Wäschewaschen und zur Gartenbewässerung eingesetzt zu werden. Die bakteriologischen Untersuchungen ergaben, dass – abgesehen von einer im ersten Halbjahr nach Inbetriebnahme festgestellten erhöhten Keimzahl – die Grenzwerte der EG-Richtlinie für Badegewässer nicht überschritten und z.T. sogar die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Eine Desinfektion des Wassers ist damit nicht erforderlich.“ (Brigitte Moll: Regenwassernutzung, Fachliche Berichte HWW 9Jg. (1990) Nr.2)
Regenwassernutzung für die Waschmaschine – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll
Der Einsatz von Regenwasser für die Waschmaschine bringt nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch ökologische Vorteile mit sich. Da Regenwasser von Natur aus sehr weich ist, reduziert sich der Waschmittelverbrauch erheblich. Zudem kann auf Weichspüler vollständig verzichtet werden. Dies schont sowohl die Umwelt als auch die Haushaltskasse. Die geringere Kalkbelastung verlängert außerdem die Lebensdauer der Waschmaschine und reduziert Wartungsaufwand und Energiekosten.
Regenwasseranlage: Installation darf nicht untersagt werden
Die Installation einer Regenwassernutzungsanlage darf vom Wasserversorger nicht verboten werden! Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 31.03.2010 in einem wegweisenden Urteil entschieden. In dem Verfahren wurde klargestellt, dass die Trinkwasserverordnung lediglich vorschreibt, dass in jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss vorhanden sein muss. Das bedeutet, dass Verbraucher ihre Waschmaschine und andere geeignete Anwendungen im Haushalt mit Regenwasser oder Brunnenwasser betreiben dürfen.
Allerdings besteht in den meisten Fällen eine Meldepflicht gegenüber dem Wasserversorger. Wer eine Regenwasseranlage installiert, sollte diese bei der zuständigen Behörde oder dem Wasserversorger anzeigen.
Wofür darf Regenwasser genutzt werden?
Obwohl Regenwasser für viele Anwendungen im Haushalt bedenkenlos genutzt werden kann, gibt es einige wichtige Einschränkungen. Verunreinigungen durch Staub oder organische Partikel sind nicht vollkommen ausgeschlossen. Daher ist Regenwasser nicht für den Verzehr oder die Zubereitung von Lebensmitteln geeignet. Auch für die Körperhygiene wie Duschen oder Händewaschen darf es nicht verwendet werden.
Erlaubte Nutzungen:
- Toilettenspülung
- Waschmaschine
- Gartenbewässerung
- Reinigungsarbeiten (z. B. Boden wischen, Auto waschen)
Nicht zulässig:
- Trinkwasser
- Lebensmittelzubereitung
- Körperhygiene (Duschen, Zähneputzen, Händewaschen)
Fazit
Die Nutzung von Regenwasser ist eine umweltfreundliche und kostensparende Alternative zur ausschließlichen Verwendung von Trinkwasser. Studien belegen die hygienische Unbedenklichkeit, und rechtlich gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Installation von Regenwasseranlagen – lediglich eine Meldepflicht besteht in vielen Regionen. Besonders für die Toilettenspülung, die Waschmaschine und die Gartenbewässerung ist Regenwasser eine sinnvolle und nachhaltige Lösung.